Eine Norm für weit mehr als nur Stahlbauer und Hersteller von Stahltragwerken
Mit der Einführung der DIN EN 1090 werden Bauteile für Stahltragwerke CE-kennzeichnungspflichtig sein. Die bisher gültigen Regelungen der DIN 18800-7 werden abgelöst. In der DIN EN 1090 werden die Regelungen beschrieben, die ein Hersteller von Stahltragwerken einhalten muss um seine Bauteile mit einem CE-Kennzeichen versehen zu können. Dazu zählen unter anderem die Einrichtung und Durchführung einer werkseigenen Produktionskontrolle sowie Schweißstandards und die Zertifizierung durch eine anerkannte Stelle. An die Prozessplanung, -steuerung und -dokumentation werden somit erweiterte Anforderungen gestellt. Das bedeutet für den größten Teil der betroffenen Unternehmen einen erheblichen Aufwand. Sollten diese Unternehmen bis zum Stichtag 01.Juli 2012 die normativen Anforderungen nicht erfüllen, können sie faktisch in der Europäischen Union keine Produkte in den durch die DIN EN 1090 tangierten Produktbereichen verkaufen bzw. verbundene Dienstleistungen erbringen. Damit ist die Norm wegweisend für eine große Zahl an Unternehmen, die in irgendeiner Art und Weise Bauteile montieren, schweißen, schrauben etc.
Verfolgt man die gängige Berichterstattung kann sich der Gedanke aufdrängen, die DIN EN 1090 richtet sich in erster Linie an Schweißfachbetriebe. Das ist nicht so. Jedes Unternehmen, das Bauteile herstellt, fügt oder montiert etc. unterliegt der Norm und muss die europaweit gültigen technischen Standards erfüllen. „Auftraggebende Unternehmen werden nicht drum herum kommen Aufträge ausschließlich an zertifizierte Betriebe, Hersteller, Dienstleister und Lieferanten zu vergeben und eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten“, so Mario Haake von INMAS. „Produkte ohne CE-Kennzeichen können von Auftraggebern als mangelhaft angesehen werden.“
Allein die Dokumentation und Aufrechterhaltung der werkseigenen Produktionskontrolle wird von manch einem Betrieb eine nicht vorhandene Kompetenz abfordern. Darüber hinaus unterliegen die von der DIN EN 1090 betroffenen Unternehmen einer regelmäßigen, externen Überwachung.
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