Risikobeurteilung für Krane

Informationen zur Erstellung und Bewertung einer Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Krane

Pressemeldung der Firma Haus der Technik e.V.

Entsprechend der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eine Risikobeurteilung für seine Maschine erstellen, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Anschließend muss dann unter Berücksichtigung der Risikobeurteilung die Maschine konstruiert und gebaut werden. Die Maschine muss unter den vorgesehenen Bedingungen – aber auch unter Berücksichtigung einer vernüftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung – sicher funktionieren, ohne dass Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind.

Bei der Auswahl der angemessensten Lösungen muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter folgende Grundsätze anwenden, und zwar in der angegebenen Reihenfolge:

– Beseitigung oder Minimierung der Risiken so weit wie möglich (Integration der Sicherheit in Konstruktion und Bau der Maschine)

– Ergreifen der notwendigen Schutzmaßnahmen gegen Risiken, die sich nicht beseitigen lassen

– Unterrichtung der Benutzer über die Restrisiken aufgrund der nicht vollständigen Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen; Hinweis auf eine eventuell erforderliche spezielle Ausbildung oder Einarbeitung und persönliche Schutzausrüstung

In der Fachveranstaltung: Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Krane am 11.-12.12.2013 im Haus der Technik wird vermittelt, wie eine Risikobeurteilung für Krane erstellt wird.

Detaillierte Informationen finden Interessierte unter:

http://www.hdt-essen.de/W-H020-12-486-3



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Haus der Technik e.V.
Hollestrasse 1
45127 Essen
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