Sonderfreigabe für Schlauch-Serie KP 200 S
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung der BGHM hat HANSA-FLEX aufgrund der Sonderfreigabe die Möglichkeit, als bislang einziger Anbieter in Deutschland bestimmte Geflechtschlauchleitungen als hydraulische Schlauchleitungen in Spritzgussmaschinen einzusetzen. Hierbei handelt es sich um die Schlauch-Serie KP 200 S nebst zugeordneten Armaturen der Serie PHD 100.
„Viele der gemäß DIN EN 201:2009 vorgeschriebenen Spiralschlauchleitungen sind für die Anforderungen der jeweiligen Spritzgussmaschinen überdimensioniert und somit für die Betreiber unnötig teuer“, sagt Florian Burchards, projektverantwortlicher Mitarbeiter der HANSA-FLEX Technik. „Der KP 200 S ist ein kleinerer Schlauchtyp, dessen Dimensionierung für viele Maschinen ideal ist. Der wirtschaftliche Nutzen unserer Kunden besteht darin, dass nun kein Geld mehr für unnötige Dimensionsüberschüsse von zu großen Spiralschlauchleitungen verschenkt wird. Davon profitieren Hersteller und Betreiber gleichermaßen.“
Der Unbedenklichkeitsbescheinigung vorausgegangen war ein rund einjähriges Prüfverfahren im HANSA-FLEX Prüflabor in enger Zusammenarbeit mit der amtlichen Materialprüfungsanstalt Bremen. Florian Burchards: „Wir haben zahlreiche Zugversuche durchgeführt. In einer hydraulischen Zugprüfmaschine wurden die fest eingespannten Schläuche stoßfrei und gleichmäßig gemäß Anforderungen der GS-BGIA-M10 gedehnt und deren Maximalkraft ermittelt. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfserie hat die BGHM sich bei uns vor Ort von den Ergebnissen überzeugt und im Anschluss daran die Bescheinigung ausgestellt, dass HANSA-FLEX die Schlauchleitungen mit Geflechtschläuchen der Serie KP 200 S für Spritzgussmaschinen einsetzen darf.“ Die BGHM-Bescheinigung gibt uns die Möglichkeit, auch den Herstellern und Betreibern von Spritzgussanlagen die zugleich technisch als auch wirtschaftlich optimale Lösung zu bieten. Mit der Schlauch-Serie KP 200 S gehören Überdimensionierungen der Vergangenheit an.
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