VDMA: China RoHS ll muss endlich klare Vorschriften zur Konformitätsbewertung enthalten - Akzeptanz einer Herstellerselbsterklärung wäre geboten
Fast jedes Land der Welt hat unterschiedliche produktbezogene Umweltvorschriften. So auch im Bereich der Verbote von gefährlichen Stoffen wie Schwermetallen. In China regelt die sogenannte RoHs II Richtlinie die Schwermetallgrenzwerte für Produkte. Speziell in China reicht aber die bloße Einhaltung der Vorschriften meist nicht aus – hier stellte in der Vergangenheit die verpflichtende Drittprüfung der Produkte eine hohe Handelsbarriere dar.
„Ausgerechnet bei einer der wichtigsten einzuhaltenden Vorschriften in China, der China RoHS ll, könnte nun mit der laufenden Revision eine Revolution in Gang gesetzt werden“, sagt Naemi Denz, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des VDMA. „Obwohl die China RoHS Richtlinie nun seit über 10 Jahren die Verwendung und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauteilen in China regelt, fehlen bislang belastbare Formulierungen zum Anwendungsbereich und zur Konformitätsbewertung“, erläutert Denz weiterhin. Diese verbesserten Formulierungen wurde dem VDMA aber kürzlich von Seiten des chinesischen Normungsinstituts für Elektronik CESI in Aussicht gestellt.
Wird die Herstellerselbsterklärung – neben der Drittprüfung – als möglicher Konformitätsnachweis im Rahmen der China RoHS ll anerkannt, würde den Harmonisierungsbestrebungen der Investitionsgüterindustrie endlich Rechnung getragen. „Hierbei ist jedoch unabdingbar, dass die Selbsterklärung des Herstellers gleich viel wiegt wie eine Drittprüfung des Produktes“, betont Denz weiter „Nur dann kann von einem Abbau bestehender technischer Handelsbarrieren und Stärkung des gegenseitigen kulturellen Verständnisses gesprochen werden“.
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