Vortrag: CE-Kennzeichnung im Produktsicherheitsgesetz

Jörg Handwerk, Geschäftsführer der CE-CON24 GmbH, referiert am 12.09.2012 in der Handelskammer Bremen zum Thema CE-Kennzeichnung. Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die als Hersteller oder Betreiber von Maschinen und Anlagen zur Kennzeichnun

Pressemeldung der Firma CE-CON24 GmbH

Das neue Produktsicherheitsgesetz vom 08. November 2011 (ProdSG) beinhaltet Vermarktungs- und Sicherheitsvorschriften für Geräte und Produkte und ersetzt seit dem 01. Dezember 2011 das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) vollständig. Es übersetzt die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) in nationales (deutsches) Recht und ist demnach verbindlich für alle, die Produkte in Deutschland bzw. im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr bringen.

Das ProdSG definiert die Produktverantwortung jedes Herstellers sowie dessen rechtliche Pflichten. Hierunter fällt unter anderem die Aufklärung der Nutzer über die sachgemäße Verwendung aber auch über vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen.

Für Hersteller und EU-Importeure ergeben sich neue Fragen zur Anwendung beim Neu-, Um- und Erweiterungsbau oder Import von Maschinen und Anlagen und zum Einfluss notwendiger Qualitätssicherungsmaßnahmen auf die CE-Kennzeichnung. Wichtig ist zudem die Berücksichtigung rechtlicher Fragen, die sich aus der Veränderung von Maschinen und Anlagen ergeben.

Diese und weitere Fragen beantworten Ihnen die Referenten Jörg Handwerk (CE-CON24 GmbH), Dr. Stefan Hechtenberg (CONTRAST GmbH), Olaf Müder (Hydro Aluminium Extrusion Deutschland GmbH) und Burkard Meyer (SCHIMMELPFENNIG & SCHAARSCHMIDT Anwaltskanzlei) im Rahmen Ihrer Vorträge zum Thema „Praxisgerechte Umsetzung der Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes“.

Melden Sie sich kostenlos für die Veranstaltung am 12. September (16:00h – 18:30h) in der Handelskammer Bremen an. Die Veranstaltung richtet sich an Selbständige und Geschäftsführer, die im Rahmen Ihrer Tätigkeiten mit dem Produktsicherheitsgesetz konfrontiert sind.

Veranstaltungsort: Handelskammer Bremen – (Haus Schütting) – Am Markt 13 – 28195 Bremen

Veranstaltungszeit: Mi. 12.09.2012, 16-18:30 Uhr



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    • CE-CON24 GmbH - Software Development & Consulting
Die CE-CON24 GmbH entwickelt und vertreibt Online-Software im Bereich Arbeitsschutz und CE-Kennzeichnung. In enger Zusammenarbeit mit den Experten des Ingenieurbüros CE-CON werden die Programme stetig weiterentwickelt und aktualisiert. Seit 1998 ist der Inhaber und Gründer von CE-CON in den Bereichen der Sicherheit für Mensch und Maschine und den damit verbundenen Themen um die CE-Kennzeichnung tätig. Das Ingenieurbüro startete 2008 seine seither sehr erfolgreiche Geschichte und unterstützt europaweit Kunden in Fragen funktionaler Sicherheit im Arbeitsalltag. Aufgrund dieser Erfahrung wurde die CE-CON24 GmbH zur Entwicklung von Online-Software gegründet. Informationen erhalten Sie auf www.ce-con24.de oder www.ce-con.de


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