Warum gibt es eigentlich die DIN EN 1090?
Zu oft schon sind Bauwerke mangelhaft errichtet worden, waren schadhaft. Es wurde nicht vorschriftsmäßig gearbeitet, Personen sind zu Schaden gekommen.
Zu oft wurde in solchen Fällen die Verantwortung reihum geschoben. Mit der rechtsverbindlichen Einführung der DIN EN 1090 möchte der Gesetzgeber das Verantwortungsbewusstsein eines jeden am Herstellungsprozess eines Bauwerks beteiligten Betriebs für das eigene Handeln schärfen. Denn der Hersteller hat die alleinige und unmittelbare Verantwortung. Ein „Abwälzen“ der Verantwortung im Schadensfall ist nicht mehr möglich. Durch die mögliche Anordnung von Maßnahmen wie die Untersagung des Inverkehrbringens, Bußgelder etc. oder der Androhung mögliche juristische Konsequenzen soll die Sorgfalt von Herstellern und Dienstleistern sichergestellt werden.
„Mit der DIN EN 1090 soll ein sehr hoher Sicherheitsstandard über den gesamten Herstellungsprozess bis zur Montage gewährleisten werden“ so Mario Haake von INMAS. Die Schaffung von eindeutigen und (all-)umfassenden Kontrollfaktoren die aus den Regelungen der DIN EN 1090 hervorgehen trägt einerseits dazu bei, andererseits soll das Ziel durch die CE-Kennzeichnung erreicht werden. Denn so kann der Verantwortliche eindeutig identifiziert werden. Nur durch den Nachweis der Normanwendung und -einhaltung kann die Verantwortung in der Herstellungskette weitergegeben werden, da die CE-Kennzeichnung die Rückverfolgung bis auf Komponentenebene erlaubt.
Die CE-Kennzeichnung wird durch die Bauproduktenverordnung zwingend vorgeschrieben und hat somit einen rechtsverbindlichen Charakter. Jedes betroffene Unternehmen ist von Rechtswegen zur Umsetzung der DIN EN 1090 verpflichtet.
Die DIN EN 1090 greift seit Dezember 2010. Die Koexistenzphase zwischen der DIN 18800-7 und der DIN EN 1090 endet am 01.Juli 2012.
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